Rechtsprechung
BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73a S 1 StGB
Verfall: Voraussetzungen des Erlangens eines Vermögensvorteils - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73a StGB, § 358 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Gerichtliches Absehen von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Entgegenstehende Ansprüche des Verletzten
- rewis.io
Verfall: Voraussetzungen des Erlangens eines Vermögensvorteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliches Absehen von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Entgegenstehende Ansprüche des Verletzten
- rechtsportal.de
Gerichtliches Absehen von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz; Entgegenstehende Ansprüche des Verletzten
- datenbank.nwb.de
Verfall: Voraussetzungen des Erlangens eines Vermögensvorteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.06.2016 - 245 Js 1249/14
- LG Berlin, 21.06.2016 - 519 KLs 12/15
- BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02
Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17
Bezogen auf die verurteilten Fälle der Steuerhinterziehung handelt es sich insoweit aber allenfalls um Vorteile 'für die Tat', weil ihm die jeweils bar gezahlten Beträge als Gegenleistung für seinen Tatbeitrag gewährt wurden (vgl. BGH, Urt. vom 22.10.2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4; BGH, Beschl. vom 09.11.2010 - 4 StR 447/10). - BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15
Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17
"Erlangt im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 und § 73a Satz 1 StGB ist ein Vermögenswert deshalb nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer die faktische Verfügungsgewalt über den entsprechenden Vermögensgegenstand erworben hat (BGH, Beschl. vom 17.03.2016 - 1 StR 628/15 m. w. N.). - BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10
Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche …
Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 1 StR 31/17
Bezogen auf die verurteilten Fälle der Steuerhinterziehung handelt es sich insoweit aber allenfalls um Vorteile 'für die Tat', weil ihm die jeweils bar gezahlten Beträge als Gegenleistung für seinen Tatbeitrag gewährt wurden (vgl. BGH…, Urt. vom 22.10.2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4; BGH, Beschl. vom 09.11.2010 - 4 StR 447/10).